Wer darf bei gemeinsamer elterlicher Sorge einen gerichtlichen Umgangsantrag stellen?
Bisher konnten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge im eigenen Namen einen Umgangsantrag beim Familiengericht stellen. Diese Eindeutigkeit scheint es nicht mehr zu geben. So hat das AG Tempelhof/Kreuzberg in einem Hinweisbeschluss vom 18.7.2016 Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Antrags geäußert. Es führt aus: „Es bestehen jedoch Bedenken gegen die Zulässigkeit des von der Mutter … Weiterlesen …