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Formular für den Versorgungsausgleich bei zu scheidenden Ehen, die länger als drei Jahre bestanden haben. Ehen unter drei Jahren gelten als junge Ehen. In diesem Fall kommt es in der Regel nicht zum Versorgungsausgleich.

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe. Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dies sind in der Regel Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen. Aber auch bei anderen Personen mit geringem Einkommen können die Voraussetzungen dafür vorliegen. Mehr lesen.